Um eine eigene, genehmigungspflichtige Sportwaffen erwerben zu können, gilt es verschiedene gesetzliche Vorgaben zu beachten. Rechtsgrundlage sind das aktuelle Waffengesetz und die Waffenverordnung.
Auf das Wesentliche gekürzt ergibt sich für Interessierte des Schießsports folgende Rechtslage (ohne Gewähr):
Die benötigte waffenrechtliche Genehmigung in Form einer sogenannten Waffenbesitzkarte (WBK) wird nur dann erteilt, wenn die Person mindestens diese Voraussetzungen erfüllt:
- Volljährigkeit
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
- Sachkundenachweis
- Bedürfnisnachweis
Bis die Aufsichts- und Sachkundeprüfung bestanden und weitere Genehmigungen erteilt sind, darf nur unter Aufsicht berechtigter Vereinsmitglieder mit Vereinswaffen geübt und geschossen werden.
Die Sachkundeprüfung soll den Nachweis erbringen, dass der Sportschütze mit den wesentlichen gesetzlichen Regelungen und dem verantwortlichem Umgang mit Sportwaffen vertraut ist.
Wie bei der Führerscheinprüfung ist eine theoretische und eine praktische Prüfung abzulegen.